EuGH-Vorlage aus Spanien zu Abstandsregelungen für Glücksspielstätten

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Geschrieben von:

Marius

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Am 23.09.2023 hat das Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valencia (Oberstes Gericht der Region Valencia) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese könnten von weitreichender Bedeutung für Verwaltungsverfahren in Deutschland sein.

Zweifel an der EU-Rechtskonformität von Abstandsregelungen

Das spanische Gericht hinterfragt die Vereinbarkeit der geltenden Abstandsregelungen für private Glücksspielstätten mit dem EU-Recht. Konkret geht es um Vorschriften, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen privaten Spielhallen sowie 850 Metern zu Bildungseinrichtungen vorsehen.

Diese Regelungen gelten ausschließlich für private Anbieter und nicht für staatliche Glücksspielangebote, was das spanische Gericht als problematisch betrachtet. Die zentrale Kritik des vorlegenden Gerichts betrifft die Kohärenz dieser Abstandsregelungen. Während private Glücksspielanbieter strengen Vorschriften unterliegen, sind staatliche Angebote von solchen Regelungen ausgenommen.

Zudem betont das Gericht, dass durch bestehende Zugangsbeschränkungen und -kontrollen bereits ausreichende Schutzmaßnahmen vorhanden seien. Zusätzliche Abstandsgebote seien daher nicht erforderlich und könnten sogar wettbewerbsverzerrend wirken.

Wettbewerbsverzerrung und Monopolgefahr

Das Tribunal Superior de Justicia sieht in diesen einseitigen Beschränkungen für private Glücksspielanbieter die Gefahr einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung. Es könnte dadurch ein staatliches Glücksspielmonopol entstehen. Verletzungen der Artikel 26, 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stehen dabei im Raum. Diese Artikel betreffen unter anderem die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU.

Auch in Deutschland könnte diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen haben. Betreiber privater Glücksspieleinrichtungen, wie Spielhallen oder Wettvermittlungsstellen, haben seit Langem eine ähnliche Vorlage an den EuGH gefordert. Bisher wurden jedoch alle Anträge von den politisch motivierten deutschen Verwaltungsgerichten abgelehnt.

Sollte der EuGH die einseitigen Abstandsgebote in Spanien für rechtswidrig erklären, könnten auch viele der Abstandsregelungen in den deutschen Landesglücksspielgesetzen ihre Grundlage verlieren. Dies würde die Rechtmäßigkeit zahlreicher Verwaltungsakte, die auf diesen Abstandsgeboten basieren, in Frage stellen. Insbesondere könnte es zu einer Neubewertung von Schließungen und Untersagungen privater Glücksspieleinrichtungen kommen.

Fazit

Die Entscheidung des EuGH zur spanischen Vorlage könnte weitreichende Folgen für private Glücksspielanbieter in ganz Europa haben. In Deutschland könnten zahlreiche landesrechtliche Vorschriften, die auf vergleichbaren Abstandsgeboten beruhen, rechtlich ins Wanken geraten.

Damit würde der Druck auf deutsche Gerichte und Gesetzgeber steigen, ihre Regelungen in Einklang mit dem europäischen Recht zu bringen.

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