Gütersloh erhöht Steuersatz auf Spielautomaten

Recht & Gesetz

Geschrieben von:

Marius

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Die Stadt Gütersloh plant eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Steuersatz von derzeit fünf Prozent auf sechs Prozent des Spieleinsatzes steigen. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt ihre Einnahmen steigern und die kommunalen Finanzen stärken. Die geplante Anpassung betrifft sowohl Spielautomaten in Spielhallen als auch in Gaststätten und wird derzeit in den zuständigen politischen Gremien diskutiert. Die endgültige Entscheidung wird in der Sitzung des Stadtrats am 19. Dezember erwartet.

Steuererhöhung betrifft 189 Spielautomaten

In Gütersloh sind derzeit 189 Geldspielgeräte registriert, die der Vergnügungssteuer unterliegen. Diese befinden sich sowohl in speziellen Spielhallen als auch in Gaststätten. Die Steuer wird auf Grundlage des Spieleinsatzes berechnet, das heißt, sie basiert auf der Summe der Beträge, die Spieler:innen aufwenden, um an den Automaten zu spielen. Gewinne, die an die Spieler:innen ausgezahlt werden, werden bei der Berechnung der Steuer nicht berücksichtigt.

Mit der geplanten Erhöhung rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 180.000 Euro jährlich. Diese Einnahmen sollen helfen, den städtischen Haushalt zu entlasten und Mittel für kommunale Projekte bereitzustellen.

Maßnahme im Vergleich zu anderen Kommunen

Die Verwaltung sieht in der geplanten Steuererhöhung keine rechtlichen Risiken. In der Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass die Vergnügungssteuer keine „erdrosselnde Wirkung“ auf die Automatenaufsteller haben darf. Dieser Grundsatz wurde durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. In einem vergleichbaren Fall in Remscheid hatte das Gericht eine Steuererhöhung von 5,5 Prozent auf 6,5 Prozent für rechtmäßig erklärt.

Im regionalen Vergleich bewegt sich Gütersloh mit einem Steuersatz von sechs Prozent im mittleren Bereich. In umliegenden Städten liegt die Steuer auf Geldspielgeräte aktuell zwischen 5,4 und 6 Prozent. Diese moderate Anpassung soll sicherstellen, dass Gütersloh wettbewerbsfähig bleibt und die Belastung für Betreiber überschaubar bleibt.

Ziel: Zusätzliche Einnahmen für die Stadt

Die Steuer auf Geldspielgeräte ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Gütersloh. Die geplante Erhöhung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Kommune zu verbessern. Angesichts steigender Kosten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens sind zusätzliche Einnahmen dringend notwendig, um Investitionen in Infrastruktur, Bildung und soziale Projekte zu sichern.

Die erwarteten Mehreinnahmen von 180.000 Euro pro Jahr können dazu beitragen, wichtige kommunale Aufgaben zu finanzieren. Die Stadtverwaltung betont, dass die Maßnahme nicht darauf abzielt, das Glücksspiel zu fördern oder zu benachteiligen, sondern lediglich eine Anpassung an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen darstellt.

Auswirkungen auf die Automatenbranche

Die Erhöhung der Vergnügungssteuer wird vor allem die Betreiber der Geldspielgeräte treffen, die die zusätzlichen Kosten in ihren Betriebskosten einplanen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Steuererhöhung auf die Anzahl der aufgestellten Geräte oder die Rentabilität der Betreiber auswirkt. Erfahrungsgemäß sind solche Anpassungen jedoch für die Branche verkraftbar, insbesondere da die Erhöhung moderat ausfällt.

Auch die Spieler:innen könnten indirekt betroffen sein, wenn die Betreiber versuchen, die zusätzlichen Kosten durch höhere Spieleinsätze oder Gebühren auszugleichen. Ob dies geschieht, hängt jedoch von den individuellen Geschäftsstrategien der Betreiber ab.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage für die Vergnügungssteuer sieht vor, dass Kommunen diese Abgabe auf Spielautomaten erheben dürfen. Entscheidend ist, dass die Steuer nicht so hoch ausfällt, dass sie den Betrieb wirtschaftlich unmöglich macht. Dieser Grundsatz wurde durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt, darunter das wegweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf.

Die Stadt Gütersloh hat sich bei der Planung der Erhöhung an den rechtlichen Vorgaben und den Erfahrungen anderer Kommunen orientiert. Die Verwaltung zeigt sich daher zuversichtlich, dass die geplante Anpassung rechtlich Bestand haben wird.

Fazit: Eine pragmatische Maßnahme

Die geplante Erhöhung der Vergnügungssteuer in Gütersloh ist eine durchdachte Maßnahme, die zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren soll. Mit einem Steuersatz von sechs Prozent bewegt sich Gütersloh im regionalen Durchschnitt und bleibt wettbewerbsfähig. Die erwarteten Mehreinnahmen von 180.000 Euro pro Jahr können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben leisten.

Obwohl die Steuererhöhung die Automatenbranche belastet, wird sie voraussichtlich keine gravierenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Betreiber haben. Die Stadtverwaltung hat darauf geachtet, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den politischen Gremien, die in den kommenden Wochen darüber abstimmen werden.

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