OVG NRW verhandelt Sportwetten-Fall: Vermittler klagt gegen Mindestabstandsregelung

Recht & Gesetz

Geschrieben von:

Marius

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) steht vor einer brisanten Verhandlung: Am 9. Oktober wird ein Streit um einen Vermittler von Sportwetten verhandelt, der sein Geschäft in Köln betreibt. Brisant ist der Fall vor allem deshalb, weil sich der Standort des Wettbüros in unmittelbarer Nähe zu mehreren Schulen und einem Jugendhaus befindet.

Im Detail beträgt der Abstand zu zwei Grundschulen lediglich 50 Meter, zu einer Realschule 150 Meter und zum nahegelegenen Jugendhaus 113 Meter Luftlinie. Diese Nähe zu Bildungseinrichtungen und Jugendeinrichtungen wirft ernste Fragen hinsichtlich des Jugendschutzes und der Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände auf.

Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Änderungen

Hintergrund des Verfahrens ist der Glücksspielstaatsvertrag und die dazugehörigen Ausführungsgesetze, die in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert wurden. Insbesondere die Anzahl der zugelassenen Anbieter von Online-Sportwetten sowie die Einführung von Mindestabstandsregeln zu Schulen und Jugendeinrichtungen sorgten für wiederholte Anpassungen der Gesetzgebung.

Lange Zeit gab es Streit um die Obergrenze von 20 lizenzierten Wettveranstaltern im Bereich der Online-Sportwetten. Im Rahmen der jüngsten Überarbeitung wurde schließlich ein neuer Mindestabstand von 350 Metern zwischen Wettbüros und Bildungseinrichtungen festgelegt, der nun für große Unruhe in der Branche sorgt. Der Kläger betreibt sein Wettbüro bereits seit 2017 in seiner jetzigen Form. Allerdings besteht an diesem Standort bereits seit 2003 ein Wettbüro, das für Pferde- und Sportwetten genutzt wurde.

Dieses wurde in der Vergangenheit als Vergnügungsstätte geduldet. Seit der Neuausrichtung des Geschäftsmodells vermittelt der Kläger Sportwetten an einen Anbieter mit Sitz in Malta. Der maltesische Anbieter erhielt seine Konzession gemäß einem seit 2011 gültigen Gesetz erst im Oktober 2020.

Streit um Bestandsschutz und Verfassungsmäßigkeit der Mindestabstände

Der Kern des juristischen Streits liegt im Nichteinhalten der neu eingeführten Mindestabstandsregel von 350 Metern. Diese Regelung wurde erst nach der Erteilung der Konzession eingeführt. Der Kläger beruft sich daher auf seinen Bestandsschutz und verweist zudem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, die in ähnlichen Fällen zu seinen Gunsten entschieden wurden.

Aus seiner Sicht könne ihm das Nichteinhalten des Mindestabstands nicht vorgeworfen werden. Darüber hinaus betrachtet der Kläger die Mindestabstandsregelung als verfassungswidrig und argumentiert, dass diese auch nicht im Einklang mit EU-Recht stehe.In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln konnte der Kläger die Richter jedoch nicht von seiner Argumentation überzeugen.

Das Gericht entschied gegen den Sportwettenvermittler, was einen herben Rückschlag für den Betreiber des Wettbüros darstellte. Trotz der Niederlage ließ das Verwaltungsgericht Köln jedoch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Grund hierfür sind die grundsätzliche Bedeutung des Falls sowie die offenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit und zur Vereinbarkeit mit europäischem Recht.

Fazit: Ein wegweisender Fall für die Branche

Der anstehende Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht hat nicht nur für den Kläger, sondern für die gesamte Branche wegweisende Bedeutung. Insbesondere die Auslegung der Mindestabstandsregelung und deren Vereinbarkeit mit europäischem Recht stehen im Fokus.

Sollte das OVG zugunsten des Klägers entscheiden, könnte dies Auswirkungen auf zahlreiche weitere Wettbüros und deren Standorte haben. Gleichzeitig steht der Gesetzgeber vor der Herausforderung, Jugendschutz und Glücksspielinteressen in Einklang zu bringen. Das Ergebnis der Verhandlung wird mit Spannung erwartet und könnte den Weg für künftige rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich ebnen.

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