Märkte · 3 Min.
UK Gambling Commission setzt Lizenz von Slot-Anbieter Tom Horn Gaming aus
25. Sep. 2026 · Erstmals berichtet: 24.09.2026 (Fachpresse)
Symbolgrafik von Bonusjungle zur Aussetzung der britischen Lizenz von Tom Horn Gaming. · Bonusjungle
Die UK Gambling Commission hat die Betriebslizenz des Slot-Anbieters Tom Horn Gaming ausgesetzt. Die Entscheidung stammt vom 8. September 2026 und wurde diese Woche erstmals berichtet. Im Register der Behörde stehen beide britischen Tätigkeiten des Unternehmens jetzt als ausgesetzt.
Die britische Glücksspielbehörde Gambling Commission hat die Betriebslizenz der Tom Horn Gaming Limited ausgesetzt. Der Slot-Anbieter hat seinen Hauptsitz in Swatar auf Malta. Die Entscheidung der Behörde ist mit 8. September 2026 datiert. Sie wurde diese Woche erstmals berichtet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ist sie der jüngste Eintrag im Register der Behörde zu regulatorischen Maßnahmen.
Im öffentlichen Register der Behörde stehen beide Online-Tätigkeiten des Unternehmens unter der Lizenz 049577-R-327138-005 als Suspended, also ausgesetzt. Es handelt sich um Gambling Software (Glücksspielsoftware) und Game Host (Casino). Beide hält das Unternehmen seit 16. Oktober 2017.
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Was die Behörde festgestellt hat
Der Aussetzung ging laut Behörde eine „Überprüfung der Betriebslizenz“ voraus. Das Register führt Verstöße gegen vier Lizenzbedingungen an:
- LC 15.3.1 (allgemeine und regulatorische Meldepflichten)
- LC 15.2.1 (Meldung wichtiger Ereignisse)
- LC 1.1.1 (qualifizierte Personen in Schlüsselpositionen)
- LC 2.3.1 (technische Standards)
Außerdem hält es fest, dass das Unternehmen Ordinary Code 8.1.1 nicht eingehalten hat. Diese Bestimmung betrifft die Zusammenarbeit mit der Behörde.
Die Behörde schreibt, sie habe beschlossen, „die Betriebslizenz des Lizenznehmers nach Section 117(e) und Section 118(1) des Gesetzes auszusetzen“. Gemeint ist der Gambling Act 2005. Als Ergebnis nennt das Register nur die Aussetzung, eine Geldstrafe ist nicht angeführt. Das Register sagt nicht, wie lange die Aussetzung dauert oder was das Unternehmen tun muss, damit sie aufgehoben wird. Die Sachverhalte hinter den einzelnen Verstößen beschreibt es ebenfalls nicht. Auf der Website von Tom Horn Gaming haben wir keine Stellungnahme gefunden.
Warum die Aussetzung eines Anbieters britische Casinos betrifft
Ausgesetzt ist die Lizenz eines Spielestudios, nicht die eines Casinos. Unsere Analyse: Nach Lizenzbedingung 2.2.1 der Behörde muss Glücksspielsoftware, die Online-Casinos mit britischer Lizenz verwenden, von einem Inhaber einer Betriebslizenz für Glücksspielsoftware hergestellt und geliefert werden. Das spricht dafür, dass Casinos mit britischer Lizenz Software eines Anbieters mit ausgesetzter Softwarelizenz möglicherweise nicht verwenden können, solange die Aussetzung gilt. Ob Spiele von Tom Horn aus der Lobby eines britischen Casinos entfernt wurden und welche Betreiber sie anbieten, haben wir nicht bestätigt.
Die Aussetzung gilt für Großbritannien. Die Firmenchronik von Tom Horn nennt Lizenzen in Malta und Rumänien. Deren aktuellen Status haben wir nicht geprüft, und das Register der Behörde nimmt auf sie keinen Bezug.
Es ist die zweite Aussetzung einer britischen Lizenz, über die wir diese Woche berichten. Zuvor hatte die Behörde die Online-Lizenz von Targetlocal wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention ausgesetzt. Mehr zum britischen Markt lesen Sie in unserem Beitrag über die neuesten Branchenstatistiken der Behörde.
Verschwindet ein Spiel, das Sie spielen, aus einer Lobby, kann der Grund ein Lizenzproblem beim Studio sein und nicht beim Casino. Unser Ratgeber zum Kleingedruckten zeigt, worauf Sie in den Bedingungen eines Casinos achten sollten. 18+. Wenn Glücksspiel keinen Spaß mehr macht, lesen Sie unsere Seite zu verantwortlichem Spielen.
Weiter auf diesem Weg
Quellen
- Gambling Commission: Tom Horn Gaming Limited, Lizenzübersicht
- Gambling Commission: Tom Horn Gaming Limited, regulatorische Sanktionen
- Gambling Commission: Register der regulatorischen Maßnahmen
- Gambling Commission: LCCP 2.2.1, Glücksspielsoftware
- Gambling Commission: LCCP 8.1.1, Informationspflichten (Ordinary Code)
- EGR Intel: „Gambling Commission suspends Tom Horn Gaming licences“, 24. September 2026 (hinter Bezahlschranke; nur Überschrift und Vorspann)
- Tom Horn Gaming: About us (Angaben des Unternehmens zu seinen weiteren Lizenzen)
