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Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel an einem grauen Morgen.

Regulierung · 4 Min.

Glücksspielgesetz: EU-Stillhaltefrist bis 7. Dezember verlängert

4. Nov. 2026 ·

Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel an einem grauen Morgen. · Bonusjungle illustration

Die EU-Stillhaltefrist für Österreichs Novelle zum Online-Glücksspiel endet nun am 7. Dezember 2026 statt am 5. November, nachdem Malta eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat. Vorher kann das Gesetz nicht beschlossen werden. Für Spielerinnen und Spieler ändert sich noch nichts, und der Stichtag 1. Januar 2027 im Entwurf bleibt.

Zuletzt aktualisiert: 4. Nov. 2026, 20:03 CET: erste Veröffentlichung

Die EU-Stillhaltefrist für Österreichs Novelle zum Glücksspielgesetz läuft nun bis 7. Dezember 2026 statt bis 5. November, nachdem Malta eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf abgegeben hat. Im Eintrag der Europäischen Kommission zur Notifizierung 2026/0415/AT steht als Ende der Stillhaltefrist jetzt 05/11/2026 (07/12/2026), und Malta ist als Staat vermerkt, der eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat. Bis die Frist abläuft, kann Österreich das Gesetz nicht beschließen.

Laut iGaming Business (iGB) ging Maltas ausführliche Stellungnahme am Vormittag des 4. November ein und löste die Verlängerung automatisch aus. Was in der Stellungnahme steht, veröffentlicht die Kommission nicht, und eine eigene Bemerkung der Kommission ist im Eintrag nicht verzeichnet. Wir geben ihren Inhalt daher nicht wieder.

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Was eine ausführliche Stellungnahme bewirkt

Österreich hat den Entwurf im EU-Verfahren für technische Vorschriften notifiziert (Richtlinie (EU) 2015/1535, im Eintrag der Kommission genannt). Gibt ein anderer Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme ab, verlängert sich die Stillhaltefrist: Hier verschiebt sich das Ende laut Eintrag vom 5. November auf den 7. Dezember. Nach unserem Verständnis des EU-Verfahrens ist eine ausführliche Stellungnahme kein Veto: Sie verzögert den Beschluss, entscheidet aber nicht über das Gesetz.

Was die Novelle ändern würde

Am Entwurf selbst ändert sich nichts. So wie er eingebracht wurde und wie wir ihn in unserem früheren Bericht beschrieben haben:

  • Ein offenes Lizenzsystem ersetzt die einzige Online-Konzession, die heute die Österreichischen Lotterien mit win2day halten.
  • Anbieter, die Österreich bisher ohne österreichische Lizenz bedient haben, müssen dieses Angebot ab 1. Januar 2027 eingestellt haben, um eine neue Konzession zu bekommen. Wer später aufhört, ist ab dem Tag der Einstellung für mindestens 18 Monate ausgeschlossen.
  • Bewerber müssen offene Glücksspielabgaben bezahlt und rechtskräftige österreichische Urteile erfüllt haben, die Spieler gegen sie erstritten haben.
  • Spielerinnen und Spieler unter 26 dürften bei lizenzierten Online-Anbietern höchstens 250 € pro Woche einzahlen.

Was man in Österreich dazu sagt

Der Wiener Glücksspielrechtler Arthur Stadler von Stadler Partner sagte zu iGB: „Im Grunde bleibt der Zeitplan gleich: Die Novelle soll weiterhin vor Weihnachten 2026 beschlossen werden“ (unsere Übersetzung). Für Anbieter, die eine Bewerbung erwägen, werde aber „die Zeitspanne zwischen Beschluss und Inkrafttreten am 1. Januar 2027 deutlich knapper“ (unsere Übersetzung).

Simon Priglinger-Simader, Präsident des österreichischen Wett- und Glücksspielverbands OVWG, sagte zu iGB: „Wir hatten mit einer ausführlichen Stellungnahme gerechnet, da auch wir Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des aktuellen österreichischen Gesetzesentwurfs haben“ (unsere Übersetzung). Welche Bestimmungen, sagte er nicht.

Public-Affairs-Berater Felix Geyer sagte zu iGB, die Verlängerung werde „das Gesetzgebungsverfahren nicht verzögern, da es ohnehin für den 9. bis 11. Dezember geplant war“ (unsere Übersetzung). Dieser Termin ist Geyers Darstellung; einen Abstimmungstermin hat das Parlament in den von uns gelesenen Quellen nicht bekannt gegeben.

Was das für Spielerinnen und Spieler in Österreich bedeutet

Heute ändert sich nichts. Das Gesetz kann nicht vor dem 7. Dezember beschlossen werden, und keine seiner Fristen gilt, bevor das Parlament es verabschiedet. Der Stichtag 1. Januar 2027 im Entwurf ist unverändert; bleibt er bei einem späteren Beschluss, haben Anbieter weniger Zeit, sich zu entscheiden, ob sie das Angebot für Österreich einstellen und sich bewerben. Wer ein Guthaben bei einer Seite hat, die Österreich ohne österreichische Lizenz bedient, sollte im Dezember auf Mitteilungen dieses Anbieters achten. Wir spekulieren nicht darüber, welche Marken bleiben oder gehen.

Mehr Hintergrund: das EuGH-Urteil zu Maltas Bill 55 und Verlustklagen von Spielern und die MGA-Konsultation zur Anerkennung ausländischer Lizenzen. Weitere Nachrichten findest du im News-Hub.

Was noch offen ist

  • Was in Maltas ausführlicher Stellungnahme steht und wie Österreich darauf antwortet.
  • Wann das Parlament abstimmt und ob die Fristen zum 1. Januar 2027 im endgültigen Text bleiben.

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