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Zwei Amtsträger unterzeichnen an einem Konferenztisch Ausfertigungen eines Dokuments.

Regulierung · 3 Min.

Malta: Glücksspiel- und Verbraucheraufsicht schließen Pakt

Zwei Amtsträger unterzeichnen an einem Konferenztisch Ausfertigungen eines Dokuments. · Bonusjungle illustration

Die Malta Gaming Authority und Maltas Verbraucherbehörde MCCAA haben eine Absichtserklärung (MoU) unterzeichnet, um bei Spielerbeschwerden und Streitfällen zusammenzuarbeiten, wo sich ihre Zuständigkeiten überschneiden. Was sie abdeckt und wohin sich Spieler eines MGA-lizenzierten Anbieters heute wenden können.

Maltas Glücksspielaufsicht und die Verbraucherschutzbehörde wollen sich bei Spielerbeschwerden abstimmen. Wie die MGA am 23. Oktober 2026 mitteilte, haben die Malta Gaming Authority (MGA) und die Malta Competition and Consumer Affairs Authority (MCCAA) eine Absichtserklärung zu Verbraucherfragen und Spielerschutz im Glücksspiel unterzeichnet.

Laut MGA wollen beide Behörden bei Verbraucheranliegen, Beschwerden und Streitfällen, die beide Zuständigkeiten berühren, „stärker koordiniert vorgehen“ (unsere Übersetzung). Die Absichtserklärung schafft einen förmlichen Rahmen für Zusammenarbeit, Kommunikation und den Austausch relevanter Informationen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Ziel ist, dass Verbraucher an die richtige Behörde verwiesen werden und die nötige Unterstützung erhalten. Unterzeichnet haben MGA-Chef Charles Mizzi und die geschäftsführende Vorsitzende der MCCAA, Carmen Ciantar.

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Was die Mitteilung sagt

Laut iGaming Times hatte die MCCAA bis zum Nachmittag des 23. Oktober keine eigene Stellungnahme veröffentlicht.

„Wirksamer Spielerschutz erfordert mehr als starke Regulierungsrahmen“, sagte Mizzi (unsere Übersetzung). Er hänge auch davon ab, dass Behörden sicherstellen, „dass Verbraucher nicht durch die Lücken zwischen ihren jeweiligen Zuständigkeiten fallen“. Ciantar sagte, die Vereinbarung mache „eine bereits konstruktive Beziehung“ zwischen beiden Stellen förmlich.

Wohin eine Beschwerde heute geht

Malta teilt die Arbeit auf. Seit dem 1. April 2019 entscheidet die Player Support Unit der MGA nicht mehr in der Sache über Streitigkeiten zwischen Spieler und Lizenznehmer. Das ist Aufgabe einer Stelle für alternative Streitbeilegung (ADR). Die Einheit nimmt weiterhin Beschwerden an, ein Angebot sei rechtswidrig oder nicht sicher, fair oder transparent, und behandelt sie als Compliance-Fälle.

Die ADR-Richtlinie der MGA, zuletzt im Juli 2025 überarbeitet, regelt diese Streitfälle:

  • Lizenznehmer müssen ADR kostenlos jedem Spieler anbieten, der eine Sache an eine vom Lizenznehmer beauftragte ADR-Stelle verweisen will;
  • die ADR-Stelle muss in der EU oder im EWR ansässig und für Glücksspielstreitigkeiten zuständig sein;
  • ein Lizenznehmer ohne beauftragte ADR-Stelle muss den Spieler binnen 20 Tagen, nachdem dieser den Streit für ungelöst erklärt hat, an eine gelistete Stelle verweisen;
  • die Entscheidung der ADR-Stelle bindet beide Seiten; bei Streitwerten oberhalb der Zuständigkeit von Maltas Small Claims Tribunal darf ein Lizenznehmer unverbindliche Wege wie Mediation anbieten und muss den Spieler darauf hinweisen.

Das allgemeine Verbraucherrecht ist Sache der MCCAA. Sie setzt den Consumer Affairs Act durch, der unfaire Vertragsklauseln und unlautere Geschäftspraktiken erfasst, wie iGaming Times hervorhebt. Auf diesen Teil des Rechts würde sich ein Spieler stützen, wenn eine Bonusbedingung oder Auszahlungsregel unfair erscheint.

Warum die Überschneidung zählt

Warum Zusammenarbeit sinnvoll ist, zeigte sich diese Woche in Großbritannien. Am 21. Oktober befand die Gambling Commission, dass die Ein-Auszahlung-auf-einmal-Klausel von L & L Europe unfair war; das Unternehmen zahlte im Rahmen eines Vergleichs 900.000 £. Laut iGaming Times hat der Betreiber seinen Hauptsitz in Mosta auf Malta. iGaming Times weist auch darauf hin, dass faire Bedingungen in Großbritannien eine Lizenzauflage sind, sodass die dortige Glücksspielaufsicht selbst gegen eine solche Klausel vorgehen kann. In Malta liegt die Lizenzierung bei der MGA, das Recht zu unfairen Klauseln bei der MCCAA, daher berührt eine solche Frage beide.

Wie viel die Absichtserklärung ändert, wird sich zeigen, wenn die beiden Behörden erstmals gemeinsam einen Fall bearbeiten. Im September arbeitete die MGA zudem mit einer weiteren maltesischen Behörde, der Malta Digital Innovation Authority, an einer freiwilligen KI-Charta für das Glücksspiel. Unabhängig davon will der Gerichtshof der EU am 19. November über Maltas Bill 55 entscheiden, bei dem es um Spieler außerhalb Maltas geht.